Sie möchten Ausbilder werden, wollen Ihren Meisterschein machen oder sich einfach „nur so“ weiterbilden? Durch das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie die notwendigen und arbeitspädagogischen Fähigkeiten nach. Der Abschluss bringt nicht nur Ihr Unternehmen weiter, sondern dient auch Ihrer persönlichen beruflichen Weiterentwicklung.
Um optimal für die Prüfung organisiert zu sein und Ausbilder werden zu können, bieten wir einen Vorbereitungslehrgang nach AEVO an. Er bezieht sich direkt auf die Ausbildereignungsprüfung (AdA). Die Prüfung wird vor der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Sie folgt der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft i.d.F. vom 21.01.2009. Die bestandene Prüfung wird als Teil III der Industriemeisterausbildung anerkannt und befähigt zum Ausbilden neuer Arbeitskräfte.
Zur Ausbildereignungsprüfung wird zugelassen, wer die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für einen anerkannten Ausbildungsberuf besitzt (§ 76 BBiG i.V.m. § 20 BBiG). Das 24. Lebensjahr muss nicht vollendet sein.
Der Ausbildereignungslehrgang ist zugleich berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation für die Industriemeisterausbildung. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung muss vor der Prüfung von Teil B des Industriemeisterlehrgangs nachgewiesen werden.
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