Inhalt/Themen:
Der Lehrgangsteil A „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ umfasst die Handlungsbereiche:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Grundlagen der Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Der Unterricht findet in seminaristischer Form statt.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker(in) für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik nachweist.
Abschluss:
Prüfung Teil A am 29. und 30.04.2025 vor der Oldenburgischen IHK
Der Teil B der Industriemeisterausbildung (handlungsspezifische Qualifikationen) schließt sich direkt an. (Lehrgangsbeginn: 06.05.2025)
Die Ausbildereignung (AEVO) muss vor der Abschlussprüfung (Teil B) nachgewiesen werden. Den Lehrgangsbeginn für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung entnehmen Sie bitte der Rubrik Ausbildereignung. Es ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Dauer:
ca. 400 Unterrichtsstunden, inkl. 5 Tage Bildungsurlaub unmittelbar vor der Prüfung
Termin:
15.05.2024 bis 22.04.2025
Weitere Termin-Informationen:
Unterricht im Semester: dienstags und mittwochs jeweils 17:45 bis 21:00 Uhr, samstags 8:00 bis 13:00 Uhr
Semesterferien: im Juli und August 2024 und im Februar 2025
Außerdem frei: 2 Wochen zum Jahreswechsel
Lehrgangsleiter:
Prof. Dr.-Ing. H. Schirrmacher
Gebühr:
2.320,00 Euro / je Teilnehmer(in) plus 450,00 Euro Prüfungsgebühr der IHK für die Teile A und B zusammen
Förderung:
Förderung nach AFBG – Meister-BAföG – Bedingungen: Aufstiegs-BAföG.de
Infotelefon:
04421 9873464