Inhalt/Themen:
Der Lehrgangsteil A „Fachrichtungsübergreifender Teil“ umfasst die Handlungsbereiche:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Grundlagen der Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Der Unterricht findet in seminaristischer Form statt.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Kuststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Elektro, Holz oder Chemie und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik nachweist.
Abschluss:
Prüfung Teil A am 03. und 04.11.2016 vor der Oldenburgischen IHK
Der Teil B der Industriemeisterausbildung (handlungsspezifische Qualifikationen) schließt sich am 05.12.2016 direkt an.
Die Ausbildereignung (AEVO) muss vor der Abschlussprüfung (Teil B) nachgewiesen werden.
Dauer:
400 Unterrichtsstunden, inkl. 1 Woche Bildungsurlaub unmittelbar vor der Prüfung
Termine:
30.03.2016 bis 28.10.2016
Weitere Termin-Informationen:
Unterricht:
Unterricht montags 17:45 bis 21:00 Uhr, mittwochs: 14:30 bis 17:45 Uhr, samstags 8:00 bis 13:00 Uhr
Lehrgangsleiter:
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Bauermann
Förderung:
Förderung nach AFBG – Meister-BAföG – Bedingungen: www.nbank.de
Infotelefon:
04421 9873464